Tradition unter neuer Führung

Im wunderschönen Ambiente des Rathaus-Gewölbes findet seit vielen Jahren der Markt der Kunsthandwerker statt. 2019 hat die ARGE die Organisation und Durchführung des Marktes übernommen.

Über 30 Kunsthandwerker bieten in wöchentlichem Wechsel eine breite Palette von weihnachtlichen Geschenkartikeln an. Hier findet man Handarbeiten aus Filz, Wolle, Holz und Papier. Aquarelle, Floristisches, Produkte aus Honig, Seife, Teddybären, Buchbinderarbeiten, Schmuck, Arbeiten in Stein, Stoff, Glas, Keramik und vieles andere mehr. Musikalisch wird der Markt von Durlachern Vereinen begleitet.

Der kunsthandwerkliche Weihnachtsmarkt im Rathausgewölbe öffnet 2024 an den vier Adventswochenenden immer  freitags (14 bis 19 Uhr) sowie samstags und  sonntags (11 bis 19 Uhr).

Falls Sie Interesse als Aussteller haben, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Angebote an die genannte Adresse unserer Teamleiterin. Weitere Informationen finden Sie in unserer Marktordnung.  Wir freuen uns auf einen schönen stilvollen, nostalgischen Kunst- und Handwerkermarkt und natürlich auch auf Sie als Aussteller!

Bewerbungsschluß ist der 30. Juli 2024

 

 

Bilder zum Markt

Aktuelle Bilder des Marktes finden Sie bei unserem Medienpartner Durlacher.de:

Weihnachtsmarkt im Rathaus

Teamleiter

Brigitte Wagner

rathaus-weihnachtsmarkt@arge-durlach.de

Marktordnung

Kunsthandwerklicher Weihnachtsmarkt im Durlacher Rathausgewölbe


Veranstalter
Der Weihnachtsmarkt im Gewölbekeller wird von der Arbeitsgemeinschaft Durlacher und Auer Vereine e.V. in Kooperation mit dem Stadtamt Durlach veranstaltet.


Anfahrt /Marktöffnungszeiten
• Er findet an den jeweiligen Adventswochenenden von Freitag bis Sonntag statt. Das Be- und Entladen der Stände muss schnell erfolgen und kann nur über den Eingang am Saumarkt erfolgen. Die Fahrzeuge dürfen nicht auf  dem Saumarkt geparkt oder kurzfristig abgestellt werden. Ein Aufbau erfolgt am Donnerstag zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr.
• Der Markt wird am Freitag um 14:00 Uhr, am Samstag und Sonntag um 11:00 Uhr geöffnet und jeweils um 19:00 Uhr wird der Gewölbekeller geschlossen.
• Am Freitag sind die Stände ab 13:30 Uhr und an den beiden anderen Tagen ab 10:30 Uhr zu besetzen.
• Mit dem Abräumen der Stände ist erst um 19:00 Uhr zu beginnen, es ist so zu planen, dass die Räumlichkeiten am Sonntag um 20:00 Uhr verschlossen werden können.


Parkmöglichkeiten
• Sie haben die Möglichkeit einen öffentlichen Parkplatz zu benutzen da diese in Durlach aber rar sind, empfehlen wir die Tiefgarage des Scheck-In Centers Durlach in der MarstalIlstr. 18 zu benutzen. Die Tiefgarage ist in 5 Minuten zu fußläufig zu erreichen. Bitte machen Sie sich mit den Örtlichkeiten vertraut.


Standgestaltung/ Warensortiment
• Die Stände sind weihnachtlich zu schmücken, wobei jeder Standbetreiber dafür selbst verantwortlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Tische im Sichtbereich bis zum Boden verdeckt sind, bitte bringen Sie entsprechendes Material mit.
• Die Aussteller am ersten Wochenende müssen die von uns zu Verfügung gestellte Dekoration an den Wänden befestigen. Am letzten Wochenende müssen die Aussteller am Sonntagabend die Dekoration von den Wänden entfernen.
• Die Waren müssen gut sichtbar ausgezeichnet sein.
• Pornographische oder nationalsozialistische Waren oder Symbole sind verboten.


Sicherheit
• Es dürfen nur elektrische Leitungen und Geräte mit einwandfreie Nutzung eingesetzt werden.
• Kerzen mit offenem Feuer müssen in feuerfestem Behälter aus Glas, Metall oder Steingut stehen.
• Im gesamten Rathaus Gewölbe ist Rauchverbot.


Platzzuteilung
• Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters vorgenommen.
• Ein Anspruch des Teilnehmers/ Standbetreibers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
• Jeder Standbetreiber hat ein Schild mit seinem Namen gut sichtbar an seinem Sand anzubringen.
• Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.


Müllentsorgung
• Abfälle und Müll sind vom Standbetreiber selbständig zu entsorgen.
• Das Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber mit einem Betrag von 100 Euro in Rechnung gestellt.

Bei Zuwiderhandlung der allgemeinen Marktordnung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen und den Standbetreiber von künftigen Veranstaltungen ausschließen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftung und Gewährleistung
• Alle Aussteller und deren Helfer betreten den Veranstaltung Ort auf eigene Gefahr.
• Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Waren, sowie für Datenverlust und daraus resultierende Folgen.
• Die Haftung aller an der Veranstaltung mitwirkenden Personen beschränkt sich in allen Fällen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nach BGB.


Einwilligung zur Datennutzung
• Alle Verkäufer Teilnehmer und Helfer dieser Veranstaltung willigen gegenüber dem Veranstalter in die Anfertigung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Bild und Videomaterial ein.


Standgebühren
• Die Standgebühren betragen 100 Euro plus 19% Mehrwertsteuer pro Wochenende (Freitag bis Sonntag) und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.